Pflanzenschutzfortbildungen Herbst 2023

Seit dem 26.11.2015 benötigt jede Person unter anderem für den Erwerb und die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln, einen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat. Außerdem ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Die Fortbildungszeiträume betragen aktuell 3 Jahre. Der Beginn des Fortbildungszeitraumes steht auf der Rückseite des Sachkundenachweises, das heißt: ist der Beginn des Forbildungszeitraumes z.B. 2013 kann er die erste Fortbildung bis Ende 2015 machen, danach von 2016 bis 2018 usw.

Nur wer einen Sachkundenachweis Pflanzenschutz besitzt und die im jeweiligen Zeitraum gemachten Schulungen absolviert hat, darf Pflanzenschutzmittel erwerben und ausbringen.

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